Willkommen auf der Website des Windenergieprojekts Linda II ​ 

Hier finden Sie Informationen rund um den geplanten Windpark und können Kontakt zu unseren Experten herstellen. ​

Im Jahr 2018 wurde der Windpark Linda I in Betrieb genommen. Als Erweiterung zu Linda I plant die ENGIE Deutschland Erneuerbare GmbH auf den direkt westlich angrenzenden Ackerflächen aktuell den Windpark Linda II.

Geplant sind mind. 5 moderne Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von insgesamt ca. 28,5 MW. Der mit ihnen jährlich aus Windkraft produzierte Strom, kann den Jahresbedarf von 16.000 Haushalten decken.  
 

Wo liegt das Windparkprojekt Linda II?

Das Windparkprojekt Linda II liegt Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenberg in der Gemeinde Jessen an der Grenze zu Brandenburg.

 

Projektfortschritt

Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Projektschritte.

2017 - Beginn der Planung

des Windparks Linda II. Der Windpark ist als Erweiterung des bestehenden Windparks 
Linda I geplant.

2019/ 2020 - Erstellung der Fachgutachten

Alle Umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Belange eines Planungsvorhabens werden von unabhängigen Experten untersucht und anschließend in Gutachten festgehalten. So werden beispielsweise verschiedene Vogelarten innerhalb und um die Windparkfläche herum beobachtet und kartiert sowie Prognosen über Schall und Schattenwurf erstellt.

2023/2024 – Vorbereitung des Genehmigungsantrags

Es ist geplant zu Anfang des Jahres 2024 die Gutachten und alle weiteren erforderlichen Unterlagen als Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde einzureichen, sodass diese den Antrag ab Anfang 2024 prüfen kann.

2024 – Ausweisung eines Vorranggebiets für Windenergie

Der bestehende Windpark Linda I befindet sich innerhalb eines im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiets für Windenergie. Durch die Erweiterung des Vorranggebiets nach Westen wird die geplante Erweiterung – der Windpark Linda II – ermöglicht. Die regionale Planungsbehörde stellt sicher, dass der Windpark Linda II mit allen sonstigen Interessen der Raumnutzung in Einklang steht.

2024 – Öffentliche Auslegung des Antrags

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt. So kann jeder, der sich dafür interessiert, die Antragsunterlagen lesen und bei Bedarf eine Frage oder Einwendung schreiben. Wenn Interesse vorhanden ist, organisiert die zuständige Behörde (der Landkreis Wittenberg) zusätzlich eine öffentliche Versammlung, bei der alle Einwendungen und Fragen, die während der Offenlegung eingereicht wurden, diskutiert und erläutert werden. (sog. Erörterungstermin).

2025 – Genehmigung

Wenn die Überprüfung des Genehmigungsantrags ergibt, dass alle Auflagen zu Umwelt- und Naturschutzbelangen sowie zu Schall- und Schattenimmissionen eingehalten werden, erteilt der Landkreis Wittenberg die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) zum Bau des Windparks. Wir rechnen mit einer Genehmigung zur Jahresmitte 2025.

2025 – Auktion

Der bundesweite Ausbau der erneuerbarer Energien wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geregelt. Sobald die Genehmigung für den Windpark erteilt ist, können wir am Ausschreibungsverfahren der BNetzA teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung kann der Bau beginnen.

2026/2027 – Baubeginn des Windparks

Die Realisierung kann aus naturschutzrechtlichen Gründen nur in bestimmten Jahreszeiten stattfinden, um beispielsweise brütende Vögel im Frühjahr nicht zu stören. Üblicherweise dauert der Bau des gesamten Windparks inkl. Infrastruktur etwa 12 Monate. Das Errichten einer Windenergieanlage hingegen erfolgt in nur 1-2 Wochen.

Linda bekommt einen eigenen Windstrom-
tarif 

Durch den Bau des Windparks Linda II wird es einen eigenen günstigen Windstromtarif nur für die Bürgerinnen und Bürger von Linda geben. So können sie unmittelbar von dem sauberen Grünstrom profitieren, der in Ihrer Region aus Windkraft gewonnen wird. Nähere Informationen zum Angebot des Windstromtarifs erhalten Sie in der hier verlinkten Informationsbroschüre. 

Mehr lesen

  

 

Wer ist ENGIE?

 

ENGIE Deutschland ist einer der deutschlandweit führenden Spezialisten für Energieerzeugung, Energiemanagement, Energieversorgungs- und Mobilitätskonzepte, gebäudetechnischen Anlagenbau, Anlagen- und Prozesstechnik, Facility Management sowie industrielle Kältetechnik. Rund 4.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für ENGIE Deutschland an 50 Niederlassungen deutschlandweit. Wir betreiben 15 Bestandwindparks, arbeiten an neuen und Repoweringprojekten und bringen über Solaranlagen die Energiewende auch in die Städte. 
 
Als Teil der weltweit tätigen ENGIE-Gruppe setzen wir uns für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und den Übergang zur Klimaneutralität ein. Ein wesentlicher Baustein dafür sind erneuerbare Energien, insbesondere aus Wind und Sonne. Für die Projektentwicklung und den Betrieb von Anlagen stützen wir uns auf die Erfahrung der ENGIE-Gruppe mit tausenden von Wind- und Solaranlagen an unterschiedlichsten Standorten weltweit und auf die neuesten Erkenntnisse aus unseren Forschungszentren. Im Jahr 2020 hat die ENGIE-Gruppe drei Gigawatt erneuerbare Leistung in Betrieb genommen, in Zukunft sollen weitere drei bis vier Gigawatt pro Jahr dazukommen. 

     

Fragen & Antworten

Vor mehr als 30 Jahren ging der erste Windpark Deutschlands ans Netz. Heute spielt Windenergie eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf eine umwelt- und klimaschonende Stromversorgung. Auch wenn die allgemeine Akzeptanz für Erneuerbare Energien in der Bevölkerung sehr hoch ist, gibt es gerade bei Windenergie häufig Bedenken bei den Bürgern. Wir versuchen deshalb auf einige häufig gestellte Fragen einzugehen. ​

  

Haben Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Umwelt? 

Die Windenergienutzung leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, was dem Schutz und dem Erhalt von Arten und ihren Habitaten ebenso zugutekommt. Auch wird durch den Ausbau der Windenergie die Nutzung anderer Energieträger - wie bspw. der Braunkohle, deren Abbau immer einen massiven Eingriff in den Naturhaushalt bedeutet - reduziert. ​

Werden Vögel, Fledermäuse und andere Tiere geschützt?

Geschützte Teile von Natur und Landschaft werden entsprechend der für sie geltenden Vorschriften bereits bei der Flächenausweisung sowie bei der Standortwahl für Windenergieanlagen berücksichtigt. Auch die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend Beachtung finden. Um eine Beeinträchtigung von Lebensräumen – vor allem von Vögeln und Fledermäusen – zu verhindern, werden vorab artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt und das Windenergieprojekt entsprechend angepasst, sowie der Betrieb von Windrädern beispielsweise durch Abschaltzeiten reguliert. Darüber hinaus verpflichten sich Projektierer von Windenergieanlagen zu Kompensationsmaßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Solche Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Lebensbedingungen der Tiere sogar aufgewertet wurden und ihre Populationen parallel zum Ausbau der Windenergie gewachsen sind.​

 

Eine Kollision mit Glas stellt für Vögel die weitaus größte Gefahr dar. Jedes Jahr verunglücken allein in Deutschland über 100 Mio. Vögel an Fenstern und Glasfassaden. Die Anzahl verstorbener Vögel durch die Kollision mit Windenergieanlagen ist dagegen vergleichsweise gering. ​

Warum stehen Windräder manchmal still?​ 

Es wird häufig angenommen, dass Windräder stillstehen, weil sie an Orten stehen, an denen nicht ausreichend Wind weht. Dies wird jedoch bereits während der Planungsphase von Projekten durch entsprechende Messungen ausgeschlossen. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum Anlagen still stehen können. ​Der Ausbau der Stromnetze, der nicht wie geplant und benötigt voran kommt, sowie ein Überangebot an konventionellem Strom sind häufige Ursachen für die Abregelung der Windenergieanlagen. Durch ihre geringe Flexibilität blockieren Kraftwerke aktuell die Stromnetze und so kommt es, dass Windenergieanlagen gerade dann abgeschaltet werden müssen, wenn sie besonders viel Strom produzieren könnten. Findet jedoch eine konsequente Umsetzung der Ziele der Energiewende statt, werden neben Steinkohle- auch Braunkohlekraftwerke in den kommenden Jahren konsequent abgeschaltet und damit die Netze frei für Strom aus Erneuerbaren Energien. ​Weitere Gründe für den zeitweisen Stillstand von Anlagen können der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturen oder der Schutz von Anwohnern sein, um z.B. zu verhindern, dass bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude fällt. ​

Wie viel Strom liefert die Windenergie für Deutschland?

Aktuell erzeugt Windenergie bereits knapp 35 % des in Deutschland verbrauchten Stroms. Alle erneuerbaren Energien zusammen bilden bereits einen Anteil von 52 %. Windenergie macht also den größten Teil aus. Der Vorteil von Windenergie neben ihrer Klimaneutralität ist, dass sie sich schnell an- und abschalten lässt und so eine Überlastung der Netze verhindert werden kann. Eine bedarfsgerechte Einspeisung von Windstrom ist durch meteorologische Prognosen möglich. In der Kombination von Wind an Land und auf See sowie von Photovoltaik und einer Steuerung der Nachfrage gelingt es, die Stromnetze trotz der schwankenden Verfügbarkeit stabil zu halten. Zusätzlich werden in der Praxis bereits verschiedene Speicherverfahren erforscht und erprobt. ​

Wirken sich Windkraftanlagen auf unsere Gesundheit aus? 

Moderne Windenergieanlagen weisen ein wesentlich ruhigeres Laufbild und geringere Drehzahlen auf als ältere Anlagen. Sie sind leiser und optisch verträglicher.Durch technische Weiterentwicklungen bzgl. Schallschutz (Flügeldesign), Farbgebung (Vermeidung von Reflexionen) oder die Abschaltung des nächtlichen Blinkens (sog. „bedarfsgerechte Befeuerung“) sind heute die Auswirkungen auf das Wohnumfeld und das Landschaftsbild gemindert. Weiterhin müssen größere Anlagen weiter von der Wohnbebauung entfernt liegen. Inzwischen ist der Abstand von 1 km in fast allen Bundesländern Standard und liegt auch für die Anlagen des Windparks Linda II zugrunde.

Gesetzliche Bestimmungen verpflichten bei der Planung zudem, Anwohner vor Schall und Schattenwurf zu schützen. Um eine unzulässige Beeinträchtigung der Anwohner durch Schall und Schattenwurf zu verhindern, müssen in jedem Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte dementsprechend auch sogenannte Schall- und Schattenwurfprognosen vorgelegt werden. ​

Hat Infraschall einen Effekt auf den Mensch? 

Ein häufiger Vorbehalt gegenüber Windkraft ist die Angst vor krankmachendem Infraschall durch Windenergieanlagen. Infraschall ist jedoch nur dann schädlich für den menschlichen Organismus, wenn man ihn hören oder fühlen kann. Unterhalb dieser Wahrnehmbarkeitsschwelle sind keine negativen Auswirkungen bekannt. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall erreicht jedoch auch im Nahbereich diese Grenze der Wahrnehmbarkeit nicht und ist somit ungefährlich. Weitere Quellen für Infraschall sind bspw. Windgeräusche in freier Natur, Meeresbrandung, als künstliche Quelle geht er vom Straßenverkehr oder von Geräten im Haushalt aus und erreicht teilweise deutlich höhere Schallpegel. ​

Welche Vorteile bringt Windenergie für ländliche Regionen?​ 

Der Ausbau dezentraler Energie unterstützt häufig ländliche, strukturschwache Gebiete. Windstrom wird an ganz verschiedenen Orten quer durch Deutschland erzeugt und stärkt diese. Zum einen schafft Windenergie Arbeitsplätze. Es gibt  Aufträge für den Bau der Windkraftanlagen, der Wege und für die Umsetzung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen. Die Wartung der Windenergieanlagen wird häufig an regionale Firmen vergeben. Außerdem profitieren Bauern und Landbesitzer durch Pachteinnahmen. 

Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Vergabe von Aufträgen an lokal oder regional ansässige Unternehmen z.B. bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder die Möglichkeit der Beteiligung an einem Bürgerwindpark können gerade in strukturschwächeren Regionen Werte geschaffen werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in diesem Jahr die Möglichkeit geschaffen, die Standortgemeinde und die Nachbargemeinden an den Erträgen von Windparks zu beteiligen. Pro erzeugter Kilowattstunde können bis zu 0,2 Ct. auf Basis eines mit der Gemeinde geschlossenen Vertrags an diese abgeführt werden. Dies bedeutet bei modernen Windkraftanlagen Beträge i. H. v. bis zu 20.000 Euro je Windkraftanlage je Betriebsjahr. Wir haben der Gemeinde Jessen bereits mitgeteilt von dieser Regelung in vollem Umfang Gebrauch machen zu wollen. So besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Lebensqualität vor Ort zu heben und lokal tätige Vereine, Stiftungen oder sonstige, dem Gemeinwohl dienende Institutionen regelmäßig zu fördern und damit die Lebensqualität einer Region zu steigern. 

Wer kümmert sich um den Rückbau der Anlagen? 

Die Betriebsgesellschaft ist zum Rückbau der Windenergieanlage verpflichtet und alle GrundstückseigentümerInnen sind gesetzlich und vertraglich umfassend abgesichert. Als zusätzliche Sicherheit, hinterlegt die Betriebsgesellschaft eine Rückbaubürgschaft bei der zuständigen Behörde. Kommt diese der Verpflichtung des Rückbaus nicht nach, nimmt die Behörde die Bürgschaft in Anspruch und gibt den Rückbau in Auftrag.

Fragen Sie uns!

Sie haben Fragen, Anregungen oder Kommentare zum Windenergieprojekt Linda II?
Bitte sprechen Sie uns an! Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

mario.berge@engie.com

T +4934186978037